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Ihr Aus- und Weiterbildungspartner ...für BerufsfahrerCZV TageskurseCZV Tageskurse absolvieren, damit Ihr Fähigkeitsausweis gewährleistet ist. SVEB1Richtet sich an Personen die Aus- und Weiterbildungen im Rahmen der CZV anbieten oder Fahrlehrer/innen welche ihren Unterricht professionel- AusgangslageSeit dem 1.September 2009 wird die CZV (Chauffeurzulassungsverordnung) EU-Norm 2003/59/EG in der Schweiz umgesetzt. Diese Verordnung schreibt vor, dass Berufsfahrerinnen und -fahrer ab dem 1. September 2009 eine obligatorische Weiterbildung von 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren absolvieren müssen, damit die Verlängerungen der Fähigkeitsausweise gewährleistet sind. Für Weiterbildungen, welche in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 1. September 2009 bereits besucht wurden, kann eine Anrechnung erfolgen, insoweit diese den Vorschriften der CZV entsprechen (Merkblatt für Anbieter und Weiterbildungskurse, asa 2008). Der Katalog der Handlungskompetenzen bildet die Grundlage für die Konzeption der Prüfungen und der Weiterbildungen (Weiterbildungsrichtlinien CZV, 2008).
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